Häufige Fragen
Wenn die Laienpflegekraft für den zu pflegenden Angehörigen täglich mehr als 1,5 bzw. 3,5 oder mehr als 5 Std. Arbeit im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbringt, besteht die Notwendigkeit, einen Antrag auf Pflegeversicherung auf einen Pflegegrad zu stellen. Entscheidend ist, dass nicht der Antrag auf einen Pflegegrad sondern auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wird.
- Über die Einstufung des Pflegegrad entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkassen.
Es ist hilfreich, vor einer entsprechenden Einstufung mit einer Person des Vertrauens Kontakt aufzunehmen, zum Beispiel einem Pflegedienst, um die Prüfung für den zu Begutachtenden so transparent wie möglich vorzubereiten. Das Erstellen eines zeitlich dokumentierten Pflegeverlaufplanes erleichtert die Einstufung wesentlich. Die Laienkraft notiert eine Woche alles, was sie am und für den Angehörigen durchführt.
Der Antrag wird prinzipiell bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die in der Regel am Ort der zuständigen Krankenkasse sitzt. Anträge sind bei dieser Krankenkasse telefonisch abrufbar oder auch beim Pflegedienst Ihrer Wahl zu bekommen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und kann durch eine Kurzeinschätzung des Hausarztes bzw. der Pflegestation unterstützt werden.