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Die Leistungskomplexe (ab 1. Januar 2024)

Legende:

  • LK = Leistungskomplexe
  • PG = Pflegegrad
LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Punktwert in Euro
1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Teilwaschen
4. Mundpflege und Zahnpflege
5. Kämmen
309 23,91
2 Kleine Körperpflege 1. An- / Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mundpflege und Zahnpflege
4. Kämmen
206 15,94
3a Erweiterte große Körperpflege ohne Baden 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An- / Auskleiden
3. Waschen / Duschen / Baden
4. Rasieren
5. Mundpflege und Zahnpflege
6. Kämmen
464 35,90
3b Erweiterte große Körperpflege mit Baden 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An- / Auskleiden
3. Waschen / Duschen / Baden
4. Rasieren
5. Mundpflege und Zahnpflege
6. Kämmen
618 47,81
4 Große Körperpflege 1. An- / Auskleiden
2. Waschen / Duschen
3. Rasieren
4. Mundpflege und Zahnpflege
5. Kämmen
412 31,88
5 Lagern / Betten 1. Lagern, Bett machen / richten
2. Mobilisieren beim Betten

(LK 5 ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen LK abrechenbar)
103 7,97
6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 1. Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Essensplatzes
2. Hilfe / Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit Nahrungsaufnahme
258 19,96
7a Darm- und Blasenentleerung Hilfen / Unterstützung bei der Blasen- und / oder Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen

(LK 7a ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen LK abrechenbar)
82 6,34
7b Darm- und Blasenentleerung erweitert 1. An- / Auskleiden
2. Hilfen / Unterstützung bei der Blasen - und / oder Darmentleerung, zum Beispiel Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
3. Intimpflege

(LK 7b ist neben den LK 1 - 4 nicht abrechenbar)
206 15,94
8a Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung 1. Ankleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung
2. Treppensteigen
72 5,57
8b Hilfestellung beim Wiederaufsuchen der Wohnung 1. Auskleiden im Zusammenhang mit dem Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Treppensteigen
72 5,57
9 Begleitung außer Haus Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen). 618 47,81
10 Beheizen der Wohnung 1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände
3. Heizen
120 9,28
11a Reinigen der Wohnung - tägl. Aufräumen der Wohnung, Trennung / Entsorgung des Abfalls, Spülen / Aufräumen.

(LK 11a ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen LK abrechenbar)
90 6,96
11b Reinigen der Wohnung - i.d.R. 2x wöchentlich Reinigung der Wohnung, Trennung / Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn- / Schlafbereich, Staubsaugen / Nassreinigung, Spülen / Staubwischen (Beinhaltet auch Reinigungsarbeiten an Fenstern, Türen, Schränken oder Lampen ohne Benutzung einer Tritthilfe)

(LK 11a und LK 11b sind nicht nebeneinander abrechenbar)
270 20,89
11c Reinigen der Wohnung - aufwändige Arbeiten (nur 1 x je Einsatz abrechenbar) aufwändige Aufräumarbeiten (keine Entrümpelung) bei besonderen Anlässen wie: nach Renovierung, nach längerer Abwesenheit, Frühjahrsputz.(Beinhaltet auch Reinigungsarbeiten an Fenstern, Türen, Schränken oder Lampen ohne Benutzung einer Tritthilfe)

(LK 11a, LK11b sowie LK 11 c sind nicht nebeneinander abrechenbar).
1200 92,84
12 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung (zum Beispiel auch Bügeln, Ausbessern) sowie Einräumen der Wäsche. 480 37,14
13 Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes, Einkaufen von Lebensmitteln mit sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs sowie Einräumen der eingekauften Gegenstände. 240 18,57
14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei warmem Essen auf Rädern) 1. Kochen
2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
4. Reinigen des Arbeitsbereiches
270 20,89
15 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (u. a. auch bei Essen auf Rädern) 1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
3. Reinigen des Arbeitsbereiches
90 6,96
16a Erstbesuch Anamnese, Information und Beratung, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages 700 54,16
16b Folgebesuch Leistungsinhalte siehe LK 16a

LK 16b ist abrechenbar bei:
1. gravierender Änderung des Pflegezustandes,
2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken,welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen.
300 23,21
17a Einsatzpauschale 1. Montags bis Freitags zwischen 6 und 22 Uhr (nicht in Zeiten von LK 17b)
2. Die Einsatzpauschale ist bei jedem Einsatz, mit Ausnahme von LK 18 und LK 19, abrechenbar.
3. Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.
4. Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften sowie in Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt. Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
5. Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
65 5,03
17b Einsatzpauschale erh. 1. Montags bis Freitags zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen (nicht in Zeiten von LK 17a)
2. Die Einsatzpauschale ist bei jedem Einsatz, mit Ausnahme von LK 18 und LK 19, abrechenbar.
3. Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.
4. Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften sowie in Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt. Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
5. Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
130 10,06
17c Einsatzpauschale 2 Pers. entfallen
17d Einsatzpauschale 2 Pers. erh. entfallen
18 Pflegeeinsätze §37 Abs. 3 PG 1-5 1. Beratung des Pflegebedürftigen und ggf. seiner Angehörigen
2. Hilfestellung
3. Mitteilung an die Pflegekasse
0 65,00
20 Betreuungsmaßnahmen - Begleitung: z. B.:
1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
2. Spaziergänge
3. Begleitung bei Friedhofsbesuchen
4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, z. B. Konzert, Theater, Fußballspiel
5. Behördengänge

- Unterstützung: z. B.:
1. Unterstützung bei Spiel und Hobby
2. Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
3. Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
4. Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen
5. Unterstützung beim Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen.

- Beaufsichtigung: z. B.:
1. Anwesenheit, u. a. um Sicherheit zu vermitteln
2. Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
3. Orientierungshilfen

- Hilfen: z.B.:
1. Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
2. Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
3. Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
4. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
5. kognitiv fördernde Maßnahmen
6. Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
7. Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus.

- Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen z. B.:
1. Unterstützung bei der generellen Organisation oder aber Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsystemen, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten
2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z.B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
3. Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.

Der LK 20 ist einzeln, neben den LK´s 1 bis 16 sowie mehrfach in einem Einsatz abrechenbar.
100 7,74
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